Hilfsbedürftigkeit

Der Igel gehört zu den geschützten Arten und darf nur wenn er hilfsbedürftig ist zur Gesundpflege aus der Natur entnommen werden (§45 BNatschG).

Hilfsbedürftig gilt ein Igel, wenn er…

  • verletzt ist:
    • Blutungen / offene Wunden
    • Madenbefall
    • fehlgestellte / fehlende Gliedmaßen
    • Bewegungsstörungen / Humpeln
    • Lähmungen
    • Bissverletzungen
    • Schnittverletzungen
    • Quetschverletzungen (Steckenbleiben im Zaun oder in Schlagfallen)
    • Autounfall
    • Augenverletzungen
    • Abszesse
  • erkrankt ist:
    • Unterkühlung / Zittern
    • Maulatmung
    • Nasenausfluss / Husten / Röcheln
    • Durchfall
    • Krampfen / Torkeln
    • Schwäche, fehlender Einrollreflex
    • Vermehrtes Speicheln
    • Abmagerung, Hungerknick
    • Tagaktivität, v.a. im Winter
    • Fehlende Stacheln / weiße Auflagerungen / Krusten
    • Von Fliegen umgeben
  • verwaist ist:
    • Säugling(e) außerhalb des Nests, zwitschernd
    • Zerstörtes Igelnest
      • zunächst Rückführung versuchen
    • Tagaktives Igeljungtier
      • zunächst Muttertier suchen
    • Wenn Jungtier schon sehr geschwächt / Muttertier tot oder unauffindbar, dann definitiv verwaist und hilfsbedürftig

Erste Hilfe Maßnahmen

  • Fliegeneier/-maden entfernen
    In Box mit Handtuch & Wärmflasche setzen
    Wasserschale anbieten
    Kontakt zu Igelkundigen herstellen
    (Unsere Notfallgruppe hilft)

Notfallkontakte im Umkreis von Peine

  • Klinik für Heimtiere, Reptilien und Vögel, Tierärztliche Hochschule Hannover
    Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen
    Igelzentrum Laatzen
    Notfallgruppe des Igel-Netzwerks Peine (WhatsApp)